erbschaften

Testamente

Sich rechtzeitig Gedanken zu machen, was nach dem Tode mit den Hinterlassenschaften geschehen soll, schafft Klarheit und Sicherheit. Auf diese Weise geben sie uns durch ihre Hinterlassenschaft die Möglichkeit, auch in Zukunft anderen Familien mit Ihrem Beitrag zu helfen. Die Stiftung Familienglück ist, wie alle Stiftungen, von der Erbschaftsteuer befreit. Das bedeutet: 100 Prozent ihrer Hinterlassenschaft kommt tatsächlich bei den Betroffenen an.

Trauerspenden

Sie können uns außerdem über eine Trauerspende unterstützen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Direktspende
In der Traueranzeige bitten Sie Ihre Hinterbliebenen ihre Spende unter der Angabe eines Stichwortes, wie z.B. den Namen der/des Verstorbenen, direkt auf unser Spendenkonto zu überweisen.

2) Spende auf ein Sonderkonto
Sie können selbst ein Konto zum Zweck der Trauerspende bei einer Bank Ihrer Wahl einrichten und bitten die Trauergäste, Ihre Spende auf das von Ihnen eingerichtete Konto zu überweisen. Die entstandene Spendensumme überweisen Sie dann einfach in einem Betrag auf unser Spendenkonto.

Unser Spendenkonto:
BW-Bank Mannheim
IBAN: DE18 6005 0101 0002 2654 58
BIC: SOLADEST600